an die Abgeordneten des BVV Pankow Fall: ................. Berlin, den 16.5.17 Sehr geehrte Abgeordnete, hiermit möchte ich Sie, über die Situation in Ihrem Bezirk, informieren. Ich hatte auf Grund der Ihnen schon mitgeteilten Beearbeitung des Falles ........ durch Ihr Jugendamt und der Stadträtin Tietje sowie dem Bürgermeister Benn die als Anlagen beiliegenden Einwohneranfragen vom 25.2.17; 30.3.17 und 27.4.17 beantragt. Da eine Bearbeitung der Anträge nicht erfolgte habe ich am 10.4.17 im Büro angefragt : am 25.2.17 hatte ich im Internet die folgende Einwohneranfrage gestellt : Hiermit stelle ich die folgende Frage an Frau Rona Tietje : In dem Schreiben vom 9.2.17 haben Sie folgendes mitgeteilt, Abschließend weise ich darauf hin, dass ich meine Mitarbeiterinnen aufgefordert habe, wiederholenden Schriftverkehr zu bereits behandelten Sachverhalten Ihnen nicht mehr zu beantworten. Bedeutet dieses, dass Sie in dem Fall ...... die - Untätigkeit Ihrer Mitarbeiter Krause (8 Schreiben keine Reaktion), Herr Bandlow (unzählige Schreiben keine Reaktion) deckeln - Gesetzesverletzungen (§13 und § 25 SGB X; § 36 SGB VIII) im Jugendamt fördern - das Unterlaufen von gerichtl. Festlegungen durch Frau Howe deckeln - das Verhindern von Untersuchungen von Kind und Mutter tolerieren Bis zum heutigen Tage (fast ein Jahr) hat das Jugendamt noch kein Gespräch in der Sache mit dem Vater realisiert. am 30.3.17 stellte ich, da es keine Reaktion nochmals eine Anfrage mit folgenden Inhalt : Hiermit stelle ich die folgende Frage an Frau Rona Tietje : 1.In dem Schreiben vom 9.2.17 haben Sie folgendes mitgeteilt, Abschließend weise ich darauf hin, dass ich meine Mitarbeiterinnen aufgefordert habe, wiederholenden Schriftverkehr zu bereits behandelten Sachverhalten Ihnen nicht mehr zu beantworten. Bedeutet dieses, dass Sie in dem Fall ...... die - Untätigkeit Ihrer Mitarbeiter Krause (8 Schreiben keine Reaktion), Herr Bandlow (unzählige Schreiben keine Reaktion) deckeln - Gesetzesverletzungen (§13 und § 25 SGB X; § 36 SGB VIII) im Jugendamt fördern - das Unterlaufen von gerichtl. Festlegungen durch Frau Howe deckeln - das Verhindern von Untersuchungen von Kind und Mutter tolerieren Bis zum heutigen Tage (fast ein Jahr) hat das Jugendamt noch kein Gespräch in der Sache mit dem Vater realisiert. 2. Frau Tietje wirkt dann mit dem niveaulosen Schreiben vom 28.2.17 dem Gipfel der Bürgerverachtung mit dem Satz : Der umfangreiche Schriftverkehr zwischen Ihnen und meinen Mitarbeitern im JA veranlaßt mich, ihre Eignung respektive Befähigung durch das Rechtsamt überprüfen zu lassen. Meine Mitarbeiterin im Beschwerdemanagement ist angewiesen worden, bis zum Vorliegen des Gutachtens weiteren Schriftverkehr mit Ihnen nicht zu bearbeiten. Für mich entsteht hier die Frage, welche Eignung und Befähigung Frau Tietje bei mir überprüfen lassen will. und ob Frau Tietje sich weiter befähigt hält, mit Bürgern umgehen zu können ? Da bisher auch hierauf noch keine Reaktion, stelle ich in dieser Form die Anfrage noch einmal. mfg W..... Hierauf erhielt ich folgende Antwort : Sehr geehrter Herr W..... , mit Ihrem Anliegen haben Sie sich bereits am 25.1.2017 für eine Einwohnerfragstunde angemeldet und am 18.3.eine Eingabe (EB 059/VIII „Beschwerde Fall ........“) eingereicht. Diese befindet sich im Prozess der Bearbeitung- Daher habe ich Ihre erneute Anfrage vom 5.4.2017 an die Ausschussvorsitzende des Ausschusses Bürgerdienste, Eingaben und Beschwerden, Geschäftsordnung Frau Steinke weitergeleitet. Sobald der Ausschuss über Ihr Anliegen beraten hat, erhalten Sie eine Antwort. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Jana Marie Gruber nach einem weiteren Antrag vom 27.4.17 teilt der Bezirksverordnetenvorsteher Herr van der Meer nicht nachvollziehbar mit : Ihre zwischenzeitlich hier per Webformular eingegangene “Einwohneranfrage” wird in der BVV keine Behandlung finden können. Voraussetzung für die Fragesteller (I.S. § 24 Vorl. GO der BVV) ist die Zugehörigkeitzu Bewohnerschaft des Bezirkes Pankow. Dieses scheint bei Ihnen nicht gegeben. Daß Ihnen zur Tagung im Januar das Fragerecht zugestanden wurde, war dem Umstand geschuldet, daß dies bei Einreichung Ihrer Frage nicht klar erkennbar war, Aus dem jüngeren Schriftwechsel ist aber nun zu schließen, daß Sie Einwohner von Bad Oeynhausen sind und mitnichten der Bewohnerschaft des Bezirkes Pankow angehören. Das Fragerecht vor der BVV kann Ihnen deshalb im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht gewährt werden Dieses ist aus meiner Sicht nicht dem Willen der Problemlösung untergeordnet, sondern erweckt den Eindruck, hier mit Tricks einer solchen aus dem Wege gehen zu wollen. Für mich ist auch überraschend, daß sich auch Herr van der Meer zu solchen Aktivitäten einspannen läßt. Aus dem nachfolgenden Angaben ist ersichtlich, daß von Anfang an klar ersichtlich war, daß ich als Bevollmächtigter wohnhaft in BO ein Problem des Jugendamtes Weißensee anzusprechen vor hatte. Angaben zum Absender Titel, Name W...... Vorname H-J. Straße + Hausnummer Bor..... Postleitzahl + Ort 3254 BO Telefonnummer 05....... E-Mail-Adresse ............ Wenn Ihr Wohnsitz sich nicht in unserem Bezirk befindet, teilen Sie uns bitte mit, welchen Bezug Sie zu Pankow haben. Bevollmächtigter im Fall ............ Jugendamt Weißensee Ihre Fragen • Thema Ihrer Anfrage(n) Arbeit im Jugendamt Weißensee • Ihre Anfrage(n) 1. ist es in Pankow Standard, daß gerichtl. Vereinbarungen beim Gericht durch Mitarbeiter des Jugendamtes umgehend hinterlaufen werden 2. warum ist die Gleichbehandlung von Vater und Mutter im Jugendamt nicht gegeben • Anhang In dem Formular wurde auch die angeforderte Aussage ausgefüllt, für den Fall, daß der Wohnsitz nicht im Bezirk liegt. Damit ist schon die jetzige Behauptung der Bedingung Einwohner des Bezirkes sein zu müssen, absurdum geführt. Dies ergibt sich auch nicht aus dem § 24 der GO der BVV, dort ist von Bürgern die Rede und nicht vom Einwohner des Bezirkes Pankow. § 24 Einwohnerfragestunde (1) Zu Beginn der Tagung der BVV findet eine Einwohnerfragestunde statt. (2) Die Bürgerinnen und Bürger lassen sich in eine Redeliste eintragen und werden der Rei-he nach aufgerufen. Fragen müssen schriftlich bis zum Vortag der Tagung bei der Vorstehe-rin/dem Vorsteher abgegeben werden. (3) Die Fragen sind von den Mitgliedern des Bezirksamtes zu beantworten. Die Fragenden können eine Rückfrage stellen. Eine Diskussion der BVV findet nicht statt. (4) Die Redezeiten werden in der Regel auf fünf Minuten begrenzt. Die Fragestunde sollte 25 Minuten nicht überschreiten. (5) Fragen, die nicht beantwortet werden können, werden vom Bezirksamt schriftlich inner-halb von 14 Tagen beantwortet und dem Beschlussprotokoll der BVV beigefügt. (6) Fragen zu Angelegenheiten, die gemäß § 41(3) dieser GO in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, werden nicht zugelassen. Damit muß hier unterstellt werden, daß es wohl nur darum geht, die Anfragen nicht beantworten zu wollen. Es hat den Anschein, daß der Bezirksbürgermeister Herr Benn und die Stadträtin Frau Tietje hierfür mit verantwortlich sind. Denn ich mußte leider zu Kenntnis nehmen, daß beide o.g. Personen nicht bereit sind, sich der Problembearbeitung zu stellen, hierüber habe ich schon informiert. Ich möchte Sie bitten, sich mit dafür einzusetzen, daß mir das demokratische Recht zur Einwohneranfrage auch eingeräumt wird. Denn es ist meine Pflicht meinen Sohn, der quasi alleinerziehend ist, Vollzeit arbeiten muß und dann noch mit dem Problem an sich belastet ist, nicht auch noch mit den Hürden, die durch Ihre Verwaltungsarbeit aufgebaut werden, allein zu lassen. Mit freundlichem Gruß